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Abmahnfallen bei Facebook und wie Sie sie umgehen können

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Was erlaubt ist, und was nicht – in Bezug auf Social Network-Seiten, wie z.B. Facebook, ist keine leicht zu beantwortende Frage. Vor einiger Zeit ging eine kleine aber feine Panikwelle durch die Masse der Facebook-User, als einige von ihnen aufgrund von geteilten Links abgemahnt wurden. Das Problem sind die Bilder. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich vor diesen und anderen Abmahnfallen schützen können.

Das Teilen von Links auf Facebook ist zu einem Volkssport geworden. Hier mal ein süßes Katzen-Video, da mal ein Foto von einem Lama mit Hut. Da ist doch nichts dabei? Dafür ist Facebook doch da? Leider sagen die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks etwas anderes. Unter den Nutzern macht sich Verunsicherung breit: Darf ich überhaupt noch irgendeinen Link auf der eigenen Timeline oder der eines anderen posten? Oder bekomme ich sofort eine Abmahnung? Grundsätzlich: Das Posten an sich ist nicht das Problem, sondern die Bilder und Fotos – auch die, die teilweise im Miniaturformat automatisch mit dem Link gepostet werden.

Die Rechte des Künstlers und des Motivs

Schließlich ist ein Bild urheberrechtlich geschützt. Wer also ein Bild, ob nun kleinformatig oder normal groß, ohne die Einwilligung des Urhebers, sprich Künstlers, Fotografen etc., online stellt, verletzt das Urheberrecht und kann abgemahnt und auch belangt werden. Dies gilt im Übrigen auch für Bilder, die Sie zwar selbst gemacht haben, auf denen jedoch andere Personen zu sehen sind. Sofern Sie keine Einverständniserklärung der fotografierten Person haben, dürften Sie das Bild eigentlich auch nicht auf Facebook oder einem anderen Portal online stellen. Sie würden nämlich auf diese Weise gegen das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten verstoßen. Etwas anders verhält es sich, wenn Sie beispielsweise auf einem Event fotografieren und zwangsläufig Personen auf Ihrem Bild zu sehen sind. Eine nicht ganz offizielle Faustregel besagt, dass Sie nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wenn mehr als fünf Menschen auf Ihrem Foto zu sehen sind.

Wie Sie Abmahnungen vermeiden

Doch zurück zur unbeabsichtigten Nutzung eines Bildes durch das Posten eines Links. Natürlich fahren Sie am sichersten, wenn Sie ausschließlich von Ihnen gemachte Fotos für Ihre Homepage verwenden oder solche, die Sie lizenzfrei oder mit Lizenz erworben haben. Sollten Sie Ihre Website mit einem Baukastensystem, wie z.B. dem von 1&1, gestaltet haben, sind die dort zur Verfügung stehenden Bilder ebenfalls frei verfügbar. Sollten Sie darüber hinaus Links auf Ihrer Website posten wollen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

1. Wie schon gesagt: Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die kleinen Vorschaubilder, die einigen Links anhängen. Um sie benutzen zu können, benötigen Sie die Einwilligung des Urhebers. Und das gilt unabhängig davon, ob Sie die Bilder auf Ihrer eigenen Homepage oder auf Ihrer Facebook-Seite posten.

2. Mit von Ihnen gemachten Fotos und Bildern können Sie machen, was Sie wollen. Des Weiteren man kann Betreibern von Seiten, die Share-Buttons auf ihren Websites einbauen, u.U. eine Einwilligung zur Verwendung Ihrer Inhalte unterstellen. Schließlich dient die Verbreitung im Social Network ja durchaus der Werbung und ist damit für beide Seiten positiv.

3. Die Vorschaubilder im Miniaturformat werden automatisch mit einem Link gepostet. Welches Bild dabei übernommen wird, entscheidet erst einmal Facebook selbst. Beeinflussen kann der Website-Betreiber diese Auswahl aber durch die Open Graph-Funktion oder ein og:image-Tag. Damit ist es ihm möglich zumindest die Bilder, die Facebook von seiner Seite auslesen konnte, zu bestimmen und auch zu begrenzen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, dann können Sie beim Posten eines Links das angezeigte Vorschaubild löschen. Hierfür müssen Sie die Checkbox „Kein Miniaturbild“ aktivieren.

4. Zudem gilt: Was die Rechteinhaber und deren Anwälte nicht sehen können, können sie auch nicht abmahnen. Ihre private Facebook-Seite können Sie also schon mit einem eingeschränkten Empfängerkreis schützen. Ihre Einstellungen nehmen Sie im Privatsphäre-Bereich von Facebook vor.

5. Falls Sie jedoch eine Facebook-Page für Ihr Unternehmen betreiben, würden Sie sich mit einem eingeschränkten Empfängerkreis ins eigene Fleisch schneiden. Zudem können Profile von Agenturen und Unternehmen auch von Fans mit Links und Posts versehen werden und das soll ja auch so sein. Seien Sie sich jedoch darüber bewusst, dass Sie als Seitenbetreiber für die Nutzerinhalte auf Ihrer Facebook-Seite haften. Sie sollten also, falls Sie zum Entfernen eines Bildes aufgefordert werden, umgehend reagieren.


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